§ 7 ZustellG (Zustellmängel, Heilung, tatsächliches Zukommen, Ermittlungen über Zugang des Schriftstückes in die Gewahrsame)
VwGH 17.01.1997, 94/07/0043
Allein aus der langen Zeit der Untätigkeit des Rechtsvorgängers der Bfin nach dem Kriegsende bis zum Ableben durfte ein Schluss auf eine Erlangung der Gewahrsame an einer Ausfertigung des Bescheides der AgrBezBeh vom 18. 6. 1943 noch nicht gezogen werden. Aufhebung.