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VwGH 28. 1. 1997, 95/04/0025 (STANDESBEZEICHNUNG)

JudikaturSTANDESBEZEICHNUNGZfV 1998/141ZfV 1998, 67

§ 4 Abs 1 lit b IngG (Standesbezeichnung „Ingenieur“, Führung, Berechtigung, Berufspraxis, Nachweis höherer Fachkenntnisse erst ab Tag der Reifeprüfung, vorangehende Berufspraxis, Anerkennung, keine)

VwGH 28.01.1997, 95/04/0025

Da vom Bf höhere Fachkenntnisse erst ab dem 24. 6. 1994, dem Tag der erfolgreichen Ablegung der Reifeprüfung, nachgewiesen wurden, konnte die bel Beh die bis zur erfolgreichen Ablegung seiner Reifeprüfung ausgeübte Tätigkeit nicht als solche iSd § 4 Abs 1 Z 1 lit b IngG anerkennen.

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