§ 75 Abs 2 KFG (Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung, Aufforderung, sich ärztlich untersuchen zu lassen, begründete Zweifel an geistiger Eignung; keine, krankhafter Zwang zur Führung eines Titels)
VwGH 21.01.1997, 95/11/0270
2. Es ist nicht zu erkennen, welcher Zusammenhang zw der beim Bf allenfalls bestehenden krankhaften Neigung zur Führung eines best Titels und dem Lenken von Kfz bestehen soll. Psychische Krankheiten und geistige Störungen iSd § 30 Abs 1 Z 1 KDV schließen nicht schlechthin die Eignung zum Lenken von Kfz aus, sondern nur dann, wenn sie auf das Verhalten der betr Person im Straßenverkehr, somit auf das Fahrverhalten, von Einfluss sein können. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.