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VwGH 25. 2. 1997, 96/04/0171 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1998/121ZfV 1998, 63

§ 148 Abs 1 GewO 1994 (Gewerbeausübung in Gastgärten und außerhalb der Betriebsräume und allfälligen sonstigen Betriebsflächen, Begünstigungsregel)

§ 366 Abs 1 Z 3 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Betriebsanlage, Betreiben nach Änderung; Gastgewerbe, Errichtung von Verabreichungsplätzen im Hof und Bewirtung von Gästen, Aufhebung des § 148 Abs 1 durch VfGH, keine Anwendung im Verwaltungsstrafverfahren)

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