vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 18. 12. 1996, 96/20/0832 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/106ZfV 1998, 60

§ 20 Abs 2 AsylG 1991 (Ergänzung oder Wiederholung des Ermittlungsverfahrens; keine, 9 Monate zwischen erst- und zweitinstanzlichem Bescheid)

VwGH 18.12.1996, 96/20/0832

Auch ein seit der Erstbefragung verstrichener Zeitraum von mehr als 9 Monaten indiziert keineswegs automat die Mangelhaftigkeit der Vernehmung (iSd ersten Falles d § 20 Abs 2 AsylG 1991) oder eine „Änd der asylrelevanten Umstände“ (iSd dritten Falles leg cit), ohne dass es des Hinzutretens weiterer Behauptungen zum fluchtauslösenden Sachverhalt bedürfte. Abw.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!