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VfGH 25. 11. 1996, B 1710/95 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1997/2255ZfV 1997, 805

Art 144 Abs 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Erschöpfung des Instanzenzuges durch den Beschwerdeführer)

VfGH 25.11.1996, B 1710/95

Der VfGH sieht darin, dass die Bfin ihr Recht zur Einbringung einer Berufung gegen den erstinstanzl B nicht ausgeübt hatte, die Nichterschöpfung des Instanzenzuges (VfSlg 12.037/1989), die - iSd stRsp (vgl etwa VfSlg 3305/1958, 6022/1969, 9232/1981, 10.058/1984, 11.127/1986, 11.843/1988, 12.037/1989) - die Unzust des VfGH zur Folge hat (s auch VfSlg 13.242/1992), sofern sich die Rechtslage durch den letztinstl B nicht zum Nachteil des Bf verändert hat. Zurückw.

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