§ 71 Abs 3 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachholen der versäumten Handlung; Nachholen des versäumten Einspruches gegen eine Strafverfügung; Bezugnahme auf Strafverfügung in Wiedereinsetzungsantrag nicht ausreichend)
VwGH 27.11.1996, 96/03/0236