§ 15 AVG (Niederschrift; Rückübersetzung; Relevanz unterlassener Rückübersetzung)
VwGH 21.11.1996, 95/20/0570
Dem Vorwurf eines Bf, es sei ihm die Niederschrift seiner Angaben im erstinstanzl Verf nicht rückübersetzt worden, diese seien falsch bzw unvollständig protokolliert worden, kann nicht mit einem bloßen Hinweis auf § 15 AVG begegnet werden, schließt doch die mangelnde Rückübersetzung das Verständ- nis für die Bedeutung des Vorhaltes vor Beginn der Vernehmung als auch jener der beendenden Unterschrift möglicherweise aus.