§ 21 Abs 1 VStG (Absehen von der Strafe; Voraussetzungen; geringfügiges Verschulden; Vergessen der Schlüssel für jenes Fach eines Kfz, in dem sich vorzuweisende Papiere befinden)
VwGH 27.11.1996, 94/03/0232
Das Vorbringen des Bf, er habe unvorhergesehen und kurzfristig als Ersatzfahrer einspringen müssen und es sei ihm ledigl deshalb nicht bekannt gewesen, wo sich der Schlüssel für die Mittelkonsole des Kfz befunden habe, in der die Ökopunktekarte aufbewahrt worden sei, ist nicht geeignet, sein Verschulden in einem für die Anwendung des § 21 Abs 1 VStG erforderl Maß zu mindern. Es wäre dem Bf unter dem Gesichtspunkt berufsgebotener Sorgfaltspflicht oblegen, sich jedenfalls vor dem Fahrtantritt zu versichern, ob alle nötigen Unterlagen vorhanden sind, und sich auch in die Lage zu versetzen, diese Unterlagen gegebenenfalls vorzuweisen. Die Auffassung des Bf, dass die Folgen der Übertretung unbedeutend seien, weil er nur mit dem Sattelzugfahrzeug gefahren sei, wird vom VwGH nicht geteilt. Es kann daher nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die bel Beh § 21 Abs 1 VStG nicht anwendete.