§ 34 Abs 1 VwGG (Zurückweisung von Beschwerden mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung; Leistungsbescheid, dessen Leistungsfrist bereits vor Erlassung des angefochtenen Bescheides abgelaufen ist)
§ 75 Abs 2 KFG (Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, Setzung einer Frist)