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VwGH 19. 11. 1996, 96/08/0218 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1997/2141ZfV 1997, 783

§ 26 Abs 1 VwGG (Beschwerdefrist; Rechtzeitigkeit; Beurteilung der Rechtzeitigkeit nach Abtretung einer Beschwerde durch VfGH)

VwGH 19.11.1996, 96/08/0218

Mit Beschluss vom 17. 6. 1996 (B 1280/96) lehnte der VfGH die Behandlung der Beschw gegen den angef B ab und trat sie dem VwGH zur E ab. Der angef B war dem Bf nach den Angaben in der Beschw am (Freitag, dem) 1. 3. 1996 zugestellt worden. Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Beschw an den VfGH oder VwGH endete somit am Freitag, dem 12. 4. 1996.

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