§ 64a Abs 2 KFG (Lenkerberechtigung für Anfänger, Probegeist, schwerer Verstoß, unverzügliche Anordnung einer Nachschulung)
§ 66 Abs 2 lit i KFG (Verkehrszuverlässigkeit, bestimmte Tatsachen, Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h; keine ausdrückliche Verjährungsregel, Heranziehung der Jahresregel nach § 66 Abs 3 lit a )