§ 3 Abs 3 FrG (Aufenthaltsbewilligung; besondere Härte)
VwGH 22.02.1996, 95/19/0131
Entgegen der Auffassung der Bfin liegen bei ihr die Voraussetzungen des § 3 Abs 3 AufG (idF vor der Nov BGBl 1995/351) nicht vor. Die - neben der für die Anwendung der in Rede stehenden Best jedenfalls erforderl wirtschaftl Abhängigkeit von ihrem Vater - vorgetragenen sonstigen Gründe (Vollendung des 19. Lebensjahres kurz vor AStellung und „Bindung“ zu ihrem Vater als einzige Bezugsperson) sind nicht von solchem Gewicht, dass die Erteilung eine Aufenthaltsbew zur Vermeidung einer besonderen Härte geboten erschiene (vgl die von Schindler/Widermann/Wimmer, Fremdenrecht zu § 3 AufG, 2.1.33 angef Beispiele).