- EWR-Abkommen (kein Vorrang gegenüber nationalem Recht im Sinn von Verdrängung auch später gesatzten nationalen Rechts; UVP-Gesetz, Inkrafttreten nach EWR-Abkommen)
- EG-RL 85/337/EWG (Umweltverträglichkeitsprüfung; keine Anwendung aufgrund Vorrangwirkung auf Straßenbauverfahren, das vor Inkrafttreten des Beitrittsvertrages eingeleitet)