§ 4 Vlbg BauG (Beschaffenheit des Bauplatzes, keine Gefährdung durch Lawinen, Hochwasser, Vermurung; subjektive Rechte des Nachbarn nur insoweit, als mit Auswirkungen auf Nachbargrundstück zu rechnen ist; Verbindung zu öffentlicher Verkehrsfläche)
- (Baubewilligung; kein Einfluss auf zivilrechtliche Rechtsverhältnisse; Zufahrt zum Baugrundstück aufgrund Dienstbarkeit)