§ 19 Abs 2 AWG (Meldepflicht, Beginn der dreiwöchigen Meldefrist, Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme, nicht bei vollständigem Vorliegen der Angaben im Begleitschein)
§ 6 Abs 8 AbfallnachweisV (ebenso)
§ 6 Abs 4 AbfallnachweisV (keine Prüfung des Übernehmers der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben des Begleitscheins)