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VfGH 25. 2. 1997, B 858/96 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1997/1910ZfV 1997, 687

Art 139 Abs 6 B-VG (Verordnungsprüfung, Aufhebung, Wirkung; Nichtanwendung im Anlassfall)

Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; Nichtanwendung im Anlassfall)

Art 144 Abs 1 B-VG (Bescheidbeschwerde; Aufhebung des Bescheids nach Aufhebung der gesetzlichen Grundlage und der angewendeten Verordnung in Inzidentalverfahren; Antragsteller in einem Baubewilligungsverfahren; nach Lage des Falles Nachteil durch Anwendung der aufgehobenen Bestimmungen nicht ausgeschlossen)

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