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VwGH 19. 9. 1996, 96/07/0138 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1997/1865ZfV 1997, 673

§ 21a WRG (Verfahren bei Abänderung von Bewilligungen; dient allein der Durchsetzung öffentlicher Interessen)

VwGH 19.09.1996, 96/07/0138

Dem G-Wortlaut ist unmissverständl zu entnehmen, dass ein nach § 21a WRG durchgeführtes Verf allein dem Schutz öff Interessen dient, auf deren Wahrung subj-öff Rechte nicht eingeräumt sind. Abw.

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