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VwGH 17. 9. 1996, 95/05/0228 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1997/1800ZfV 1997, 659

§ 59 Abs 1 AVG (Bescheid, Spruch, Bestimmtheit; Verweis auf angeschlossenes Formblatt; Allgemeine Vorschreibungen für die Genehmigung von Bauvorhaben; Büro-, Geschäfts- und Wohnobjekt)

VwGH 17.09.1996, 95/05/0228

Genauso wie die Vorschreibung von Auflagen durch die Verweisung auf die Verhandlungsschrift und auf GA von SV dem Bestimmtheitserfordernis des § 59 Abs 1 AVG entspricht, wenn der Inhalt der solcherart vorgeschriebenen Auflagen aus den dem B angeschlossenen Beilagen eindeutig zu entnehmen ist (VwGH 24.05.1989, 88/03/0135, und 13.03.1991, 90/03/0038), ist auch der Verweis auf ein dem B angeschlossenes Formblatt, das die „Allg Vorschreibungen für die Genehmigung von Bauvorhaben“ enthält, zulässig, weil sich der Inhalt der so vorgeschriebenen Auflage eindeutig aus dieser Beilage ergibt.

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