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VwGH 4. 10. 1996, 96/02/0436 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1997/1767ZfV 1997, 654

§ 5 Abs 2 erster Satz StVO idF 19. Nov (Untersuchung der Atemluft, Personen, die ein Fahrzeug gelenkt haben; Aufforderung nach Beendigung des Lenkens an Ort und Stelle, Zeitunterschied von einer dreiviertel Stunde zwischen Lenken und Verweigerung unbeachtlich; Verdacht des Lenkens in alkoholbeeinträchtigtem Zustand nicht erforderlich)

VwGH 04.10.1996, 96/02/0436

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