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VwGH 3. 9. 1996, 94/08/0137 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 1997/1748ZfV 1997, 650

§ 12 Abs 1 AlVG (Arbeitslosigkeit; Beendigung des Anstellungsvertrages, nicht aber der Geschäftsführertätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers; kein Eintritt von Arbeitslosigkeit)

VwGH 03.09.1996, 94/08/0137

Zu der im BeschwFall maßgebenden Frage, ob der Geschäftsführer einer GmbH, dessen Anstellungsvertrag beendet ist, dessen Geschäftsführertätigkeit hingegen fortdauert, ab Beendigung des Anstellungsvertrages arbeitslos iSd § 12 Abs 1 AlVG ist, hat der VwGH bereits in 30.05.1995, 93/08/0138, Stellung genommen Unter Hinweis auf VwSlg 11.600/A, wonach bei Fortdauer eines Arbeitsverhältnisses trotz Karenzierung der beiderseitigen Hauptpflichten (Arbeits- bzw Entgeltpflicht) Arbeitslosigkeit iSd § 12 Abs 1 AlVG nicht vorliege, hat der VwGH die Auffassung vertreten, dass im Fall des Geschäftsführers einer GmbH durch die Beendigung des Anstellungsverhältnisses nicht einmal die Hauptleistungspflicht des Geschäftsführers (soweit sie mit der Innehabung der Funktion nach dem GesmbH-Gesetz zwingend verbunden ist) zur Gänze ausgesetzt werde. Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen vermöge daher auch in solchen Fällen die bloße Beendigung des Anstellungsverhältnisses iSd § 12 Abs 1 AlVG nicht zu bewirken und daher den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu begründen. Abw.

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