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VwGH 23. 5. 1996, 96/07/0065 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 1997/1607ZfV 1997, 619

§ 43 Abs 1 Z 2 NÖ FLG 1975 (dem Flurbereinigungsverfahren zugrunde zu legende Verträge oder Parteienübereinkommen; nur Verträge über Grundflächen, nicht auch über ideelle Miteigentumsanteile und Grundstücken)

VwGH 23.05.1996, 96/07/0065

Mit der in § 43 Abs 1 Z 2 NÖ FLG gen Voraussetzung hat der G-Geber unmissverständl zum Ausdruck gebracht, dass nur Verträge über Grundflächen, also nicht auch Verträge über ideelle Miteigentumsanteile an Grundstücken sich dazu eignen, einem FlurbereinigungsVerf zugrunde gelegt zu werden. Abw.

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