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VwGH 25. 6. 1996, 95/05/0326 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1997/1572ZfV 1997, 609

§ 23 Abs 1 Oö BauO 1976 (bauliche Anlage; keine Störung des Orts- und Landschaftsbildes; Bildung des Bezugsbereiches; Maßgeblichkeit des charakteristischen Erscheinungsbildes eines Ortes oder Ortsteiles; Schlüssigkeit des Sachverständigengutachtens; Befund hinsichtlich des charakteristischen Erscheinungsbildes, Begründung für Qualifizierung von Glasflächen als „unmotiviert“ und Spiegelungen als „irritierend“)

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