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VwGH 26. 9. 1996, 95/09/0315 (ARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZ)

JudikaturARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZZfV 1997/1557ZfV 1997, 605

§ 28 Abs 1 Z 1 AuslBG (Strafbestimmung; Auswechslung der Tat, keine)

VwGH 26.09.1996, 95/09/0315

Die Anfügung der Worte „dritter Strafsatz“ nach „§ 28 Abs 1 Z 1 “ als Zitat der angewendeten Gesetzesstelle (AuslBG) bewirkt keine Auswechslung des Tatvorwurfes, sondern nur eine Präzisierung der angewendeten Rechtsvorschrift.

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