§ 32 Abs 1 AWG (Behandlungsauftrag; andere Abfälle als Problemstoffe und Altöle; Regelung seines Anwendungsbereiches für nicht gefährliche Abfälle, Anwendbarkeit auch auf Ablagerungen vor dem 1. 7. 1990)
VwGH 19.09.1996, 96/07/0079
§ 32 Abs 1 AWG (Behandlungsauftrag; andere Abfälle als Problemstoffe und Altöle; Regelung seines Anwendungsbereiches für nicht gefährliche Abfälle, Anwendbarkeit auch auf Ablagerungen vor dem 1. 7. 1990)
VwGH 19.09.1996, 96/07/0079