§ 38 Abs 1 BDG (Versetzung über Antrag des Beamten, nachträgliche Einwände)
BerK 23.01.1997, GZ 130/7-BK/96
Die Versetzung des BW erfolgte über seinen Antrag. Wenn er nun in seiner Berufung einwendet, dass die Zugverbindungen noch schlechter seien, als er erwartet habe, so ist dem entgegenzuhalten, dass dies ein Umstand ist, den der BW selbst zu vertreten hat. Es wäre ihm nicht unmögl gewesen, sich diesbezügl rechtzeitig zu informieren. Abweisung.