§ 33 VfGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; Irrtum über Notwendigkeit der Einbringung einer VfGH-Beschwerde bei Einbringung einer VwGH-Beschwerde)
VfGH 26.11.1996, B 2080/96
Zur Begründung seines WE-A führte der Bf aus, dass er im Glauben war, durch die rechtzeitige A-Stellung beim VwGH auch die Frist für ein Verf vor dem VfGH zu wahren. Abw des WE-A.