Art 6 StGG (Erwerbsausübungsfreiheit, Einschränkung, sachliche Rechtfertigung, keine; generelles Werbeverbot für Kabelrundfunk)
Art 10 Abs 1 MRK (Meinungsäußerungsfreiheit)
Art 10 Abs 2 MRK (ebenso; Einschränkungen, aus bestimmten, taxativ aufgezählten Interessen; generelles Verbot kommerzieller Werbung für aktiven Kabelrundfunk, nicht gerechtfertigt)