§ 38 Abs 2 BDG 1979 (amtswegige Versetzung bei wichtigem dienstlichen Interesse; geschlechtliche Beziehung eines Abteilungsleiters zu einer Untergebenen)
§ 38 Abs 3 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, ua Änderung der Verwaltungsorganisation, Nichtaufweisen des zu erwartenden Arbeitserfolges, demonstrative Aufzählung, unbestimmter Gesetzesbegriff, Auslegung durch die EBzRV)