§ 63 Abs 3 AVG (Berufung, begründeter Berufungsantrag; Erkennbarkeit, womit der Berufungswerber seinen Standpunkt zu vertreten können glaubt; Verweis auf ein im Akt erliegendes Schriftstück)
VwGH 25.06.1996, 95/05/0142
Zur Auslegung des § 63 Abs 3 AVG wie die stRsp (Hinweis 14.02.1989, 89/07/0012).