§ 63 Abs 3 AVG (Berufung, Bescheidbezeichnung, begründeter Berufungsantrag, keine formalistische Auslegung)
VwGH 11.07.1996, 94/18/0902
In seiner Berufung führte der Bf ua aus, der angef B werde „wegen unrichtiger rechtl Beurteilung des Vorliegens von Voraussetzungen für eine Ausweisung in meinem Fall“ bekämpft. Weiters („zur näheren Begr“) verwies der Bf auf eine Berufungsergänzung, die er später nachreichen wolle.