§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung, Versäumung der Mängelbehebungsfrist, komplexer Beschwerdefall, Fristsetzung durch Kanzleibedienstete, mangelnde Festsetzung und Anordnung der Eintragung der Frist, minderer Grad des Versehens, keiner)
VwGH 05.07.1996, 96/02/0285