§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anschluss der aufgetragenen Beilage; Kanzleipersonal)
VwGH 27.09.1995, 95/21/0889
Ein Rechtsanwalt mit einem ordnungsgemäßen Kanzleibetrieb darf sich im Allgemeinen, solange er nicht durch Fälle von Unzuverlässigkeit zu persönl Aufsicht und zu Kontrollmaßnahmen genötigt wird, darauf verlassen, dass sein Kanzleipersonal einem von ihm diktierten Schriftsatz die aufgetragene Beilage auch tatsächl anschließt.