§ 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmer Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Möglichkeit des Beschäftigten, sich vertreten zu lassen)
VwGH 23.04.1996, 94/08/0073
Die Bfin führt im Einspruch aus, dass sie an die „Weisungen des W gebunden“ gewesen sei und wiederholte in der Berufung, dass sie „W gegenüber vollkommen weisungsgebunden“ gewesen sei. Auch laut dem von ihr vorgelegten Schreiben war sie W gegenüber „vollkommen weisungsgebunden“.