§ 392 ABGB (Anspruch auf Ausfolgung eines Fundes; Gewahrsame eines Tennisvereines; Begriff des Verlustes)
VwGH 06.09.1995, 94/01/0779
Unbestritten ist, dass der Bf in der Herrengarderobe des Tennisvereins XX ein 11 x 20 cm großes Kuvert, in dem sich Bargeld in Höhe von S 61.440,-, eine silberfarbene Geldspange und eine Hotelrechnung befanden, aufgefunden und am darauffolgenden Tag in einem Wachzimmer der BPolDion Wien darüber eine „Fundanzeige“ erstattet hat. Der von ihm gestellte A auf Ausfolgung eines Betrages von S 61.440,- „zuzüglich Zinsen“ wurde mit dem angef B abgewiesen.