§ 77 GewO 1994 (Betriebsanlage, Genehmigung, Ansuchen, unklarer Wortlaut, behördliche Klärungspflicht)
§ 81 GewO 1994 (Genehmigte Betriebsanlage, Änderung, Genehmigung, Ansuchen, unklarer Wortlaut, behördliche Klärungspflicht; hier Ansuchen um Genehmigung/Änderung eines Produktionsbetriebes, genehmigter Betrieb eines Mehllager- und Laderaumes sowie Getreidespeichers, unklarer sachlicher und örtlicher Zusammenhang)