§ 75 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlage, Genehmigung, Nachbarschutz, Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter, notwendige persönliche Gefährdung oder Belästigung)
§ 356 Abs 3 GewO 1994 (Betriebsanlage, Genehmigungsverfahren, Nachbar, Parteistellung, Einwendung, Geltendmachung der Verletzung eines subjektiven Rechtes, keine bei bloßer Erinnerung der Behörde an amtswegige Prüfpflicht)