§ 4 Abs 1 Z 4 KflG (Konzessionsansuchen für Betrieb einer Kraftfahrlinie)
§ 4 Abs 1 Z 5 lit b KflG (Versagungsgrund der Gefährdung der Aufgaben anderer Unternehmer, Gefährdung der Erfüllung von Verkehrsaufkommen, wirtschaftliche Betriebsführung sichtlich in Frage stellender Einnahmeausfall; Beurteilungskriterien, Kraftfahrlinienrechtlich relevante Einwendungen anderer Unternehmer, Mitwirkungspflicht)