§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung, Interessenabwägung)
§ 19 FrG (Schutz des Privat- und Familienlebens; Ehegattin, Geschwister und Mutter in Österreich, kein behauptetes Zusammenleben mit Mutter und Geschwister; kein länger andauernder zusammenhängender Aufenthalt bei sechsjähriger Unterbrechung)