§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung, unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet)
§ 6 Abs 3 AufG idF BGBl 1995/351 (Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, Antragstellung vor Ablauf der Bewilligung, Berechtigung zum weiteren Aufenthalt bei nicht vor Ablauf erfolgter Entscheidung; Geltung des weiteren Aufenthaltsrechts nur bei Verlängerungsanträgen)