§ 61 Abs 1 GehG (Vergütung von Mehrdienstleistungen, dauernde Unterrichtserteilung; kein Anspruch während eines Urlaubes)
VwGH 24.04.1996, 95/12/0298
Der Anspruch auf Nebengebühren (gleichgültig, ob sie in Form der Einzelbemessung oder pauschaliert festgesetzt wurden) ist verwendungsbezogen gegeben. Fällt daher die Verwendung weg, mit der die Erbringung der anspruchsbegründenden Leistung bzw das Entstehen anspruchsbegründender Aufwendungen verbunden ist, führt dies grundsätzl auch zum Wegfall der Nebengebühren (s das zu einer vergleichbaren Rechtslage ergangene Erk VwGH 24.01.1996, 95/12/0178).