§ 3 DVG (Parteien; Begriff)
VwGH 31.05.1996, 95/12/0280
Das Begehren der Bfin ist dienstrechtl Natur, was die bel Beh auch nicht in Zweifel zieht. Durch diesen A wurde aber entgegen der Beurteilung der bel Beh die Bfin iSd § 3 DVG Partei des hierdurch ausgelösten Dienstrechtsverf, wobei es nicht darauf ankommt, ob der A inhaltl berechtigt oder unberechtigt ist. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.