§ 96 Abs 1 Z 2 Nö BauO 1976 (Bauansuchen, Zustimmung des/r Miteigentümer; liquider Nachweis im Zeitpunkt der Entscheidung; Zurückziehung der Zustimmung während des Berufungsverfahrens)
VwGH 10.10.1995, 95/05/0223
Die Zustimmung des Grundeigentümers muss liquid nachgewiesen werden (Hauer/Zaussinger, Nö BauO4, 328). Ergibt sich während des Verf, dass die Zustimmung nicht mehr vorliegt, so ist mit einer Versagung der Bew vorzugehen. Die Zweitbf war zum Zeitpunkt der Erlassung des BerufungsB bereits Miteigentümerin des Grundstücks. Da sie ihre (ursprüngl unter Vorbehalt erteilte) Zustimmung zurückgezogen hat, hätte die bel Beh (LH von NÖ gem Art 15 Abs 5 B-VG) die BauBew versagen müssen. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.