§ 8 Abs 3 ArbIG (ArbeitgeberInnen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Vorlagepflicht gegenüber Arbeitsinspektorat, „unverzüglich“, Fristsetzung durch Arbeitsinspektorat, Fristbemessung, Möglichkeit Auftrag „ohne Verzug“ nachzukommen)
VwGH 05.07.1996, 96/02/0216