§ 31 Abs 2 lit p ASchG (Verwaltungsübertretung, Einhaltung der AAV, Einengung von Hauptverkehrswegen, kein Zusammenhang hinsichtlich örtlicher Lage im Geschäftslokal, selbständige Tatbestände)
§ 27 Abs 1 VStG (örtliche Zuständigkeit; Tatortprinzip, Übertretung des ASchG; Filialinspektor, Sitz der Firmenleitung)