§ 5 WrKAG (Bewilligung zur Errichtung eines Ambulatoriums; bestimmte Einvernehmensherstellung oder Bedarf wird durch Landesregierung festgestellt; Anforderungen an ein diesbezügliches Gutachten)
§ 7 Abs 4 WrKAG (Erweiterung von Ambulatorien; ebenso; Begriff der Erweiterung)