§ 74 Abs 2 Z 1, 2 GewO (Betriebsanlagen, Schutz ua des Lebens und der Gesundheit des Gewerbetreibenden, der Familienangehörigen, der Nachbarn und Kunden sowie der Nachbarn vor Belästigungen durch Immissionen; Lüftungsanlage, Abluftführung unter Fenstern der Nachbarn)
§ 77 GewO (Betriebsanlage, Genehmigungsverfahren, allfällige Vorschreibung von Auflagen zur Vermeidung von Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiligen Einwirkungen)