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VwGH 22. 5. 1996, 96/21/0345 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/946ZfV 1997, 362

§ 17 Abs 2 FrG (Ausweisung im Interesse der öffentlichen Ordnung; Asylwerber, keine vorläufige Aufenthaltsberechtigung, Anwendbarkeit ungeachtet nicht rechtskräftigen Abschlusses des Asylverfahrens)

VwGH 22.05.1996, 96/21/0345

Ist der Bf nicht „gem § 6 AsylG 1991 eingereist“, so kommt ihm im Grunde des § 7 Abs 1 leg cit eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nicht zu und es ist - ungeachtet des noch nicht rk Abschlusses des AsylVerf - die Best des § 17 Abs 2 FrG auf ihn anwendbar.

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