§ 17 Abs 2 FrG (Ausweisung im Interesse der öffentlichen Ordnung; Asylwerber, keine vorläufige Aufenthaltsberechtigung, Anwendbarkeit ungeachtet nicht rechtskräftigen Abschlusses des Asylverfahrens)
VwGH 22.05.1996, 96/21/0345
Ist der Bf nicht „gem § 6 AsylG 1991 eingereist“, so kommt ihm im Grunde des § 7 Abs 1 leg cit eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nicht zu und es ist - ungeachtet des noch nicht rk Abschlusses des AsylVerf - die Best des § 17 Abs 2 FrG auf ihn anwendbar.