§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Verfolgungsmaßnahme; Verfolgungsgefahr; Enteignung; Bedrohung der Existenz)
VwGH 27.07.1995, 95/19/0048
Bei wirtschaftlichen Maßnahmen, wie etwa bei Enteignungen (hier eines landwirtschaftl Betriebes), wäre das idZ für die Annahme einer Verfolgungsgefahr erforderl Ausmaß an Intensität der staatl Maßnahme nur bei Bedrohung der (wirtschaftl) Existenz des Bf erreicht. Davon aber kann beim Bf, der noch zwei weitere landwirtschaftl Betriebe bewirtschaftete und in einem davon wohnte, nicht die Rede sein.